Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gilt es schnell zu handeln, da die Wirksamkeit der Kündigung nach 3 Wochen ab Zugang fingiert wird. Dies lässt sich lediglich durch den rechtzeitigen Eingang einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht abwenden. Doch auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt kann rechtlicher Rat durch unser Anwaltsteam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geboten sein.
Unser Vorteil ist, dass wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten. Das heißt, dass wir uns mit den Verhandlungsstrategien beider Seiten auskennen und Sie als Mandantschaft davon profitieren.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten wir insbesondere bei folgenden Fragen und Problemstellungen:
- Kündigung: Wirksamkeit, Kündigungsschutzklage, Abfindung, besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderten und Schwangeren
- Lohn: Nichtzahlung, Fortzahlung bei Krankheit
- Abmahnung: Wirksamkeit
- Aufhebungsvertrag: Wirksamkeit, Verhandlungsstrategie
- Betriebsrente
- Arbeitszeugnisse
- Elternzeit: Mutterschutz/Vaterschutz
- Überstunden
- Urlaub
- Betriebsübergang
- Arbeits- und Wegeunfälle