Forderungsrecht

Hat der Schuldner eine Verpflichtung nicht erfüllt oder auf eine fällige Rechnung nicht gezahlt, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin unseres Hauses ratsam. Wir übernehmen die Abwicklung von einem erneuten Aufforderungsschreiben über die Beantragung eines Mahn- sowie Vollstreckungsbescheides bis zur eigentlichen Vollstreckung. Die Rechtsanwaltskosten können in der Regel als Verzugsschaden mit abgegolten werden und sind unter Umständen auch vom Schuldner zu tragen.

Ist bereits einiges an Zeit vergangen? Dann ist Eile geboten. Forderungen unterliegen im Normalfall der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Neben der Einzelbetreuung für unsere private und gewerbliche Mandantschaft, sind wir auch für Unternehmen in Inkasso-Angelegenheiten behilflich und kümmern uns um Ihren effektiven und schnellen Forderungseinzug.

Eine sach- und interessengerechte Lösung dieser Probleme steht im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit, die wir gern für Sie übernehmen. Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, werden wir auch gerne für Sie bei der Vertragsgestaltung vorbereitend tätig.

Wir vertreten Sie insbesondere bei den nachfolgenden Anliegen:

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