Notarin
Die Notarin ist keine Parteivertreterin, sondern zur Neutralität verpflichtet
Bei mehreren Vertragsbeteiligten muss die Notarin als unabhängige Vertreterin eines öffentlichen Amtes den Willen der Beteiligten erforschen und die zugrunde liegenden Sachverhalte klären. Sie hat darüber hinaus die Beteiligten über die rechtliche Tragweite der Erklärungen zu informieren und diese klar und eindeutig in der Urkunde wiederzugeben. Die Notarin soll dabei darauf achten, dass unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.